Altersvorsorge im Wandel

Das Modell der Altersvorsorge in Deutschland besteht aus drei Schichten: Der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.

Gesetzliche Altersvorsorge
Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland die gesetzliche Rente eingeführt. Nun wurde die Altersvorsorge des einzelnen Bürgers mehr und mehr vom Staat übernommen, der die Rentenbeiträge der Erwerbstätigen verwaltete, um diese später an die Rentner wieder auszuzahlen. In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Rentensystem verändert: Aus staatsfinanziellen Nöten heraus wurde das Rentenkapital auch für Fremdzwecke eingesetzt. Ein Teil des Einkommens der Erwerbstätigen wurde schließlich unmittelbar für die Altersvorsorge der Rentner herangezogen. Die Kapitaldeckung entfiel.

Die strukturelle Änderung des Rentensystems traf auf fatale Weise mit einem sich seitdem vollziehenden Wandel der Altersstruktur unserer Gesellschaft zusammen. Einer stetig wachsenden Zahl von Rentnern – dank verbesserter medizinischer Versorgung mit zunehmend höherer Lebenserwartung gesegnet – stand auf Grund eines dramatischen Geburtenrückgangs eine stark abnehmende Zahl junger Erwerbstätiger gegenüber. Aus diesen Gründen genügt allein die gesetzliche Rente bei weitem nicht mehr, um den späteren Bedarf einer optimalen Altersvorsorge zu decken.

Betriebliche Altersvorsorge
Als zweite Schicht im Rentenmodell entstand die betriebliche Altersvorsorge, nach der sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer steuerliche Anreize geschaffen wurden, um beispielsweise einen Teil der Arbeitseinkünfte in Maßnahmen zur Altersvorsorge umzuwandeln.

Private Altersvorsorge
Nicht jedem Arbeitnehmer ist indes der Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge möglich – beispielsweise, weil der Betrieb nicht förderungsfähig ist, oder aus sonstigen Gründen eine Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stellt.
Aus diesem Grund und weil zudem die betriebliche Form der Altersvorsorge in Zeiten zunehmender Insolvenzen nicht unbedingt eine absolute Garantie auf spätere Auszahlung bedeutet, muss sich ein großer Teil der Erwerbstätigen inzwischen mit eigenverantwortlichem Kapitalaufbau um eine private Altersvorsorge kümmern. Wo in der Vergangenheit private Altersvorsorge bislang vor allem selbstständig arbeitenden Personen vorbehalten war, ist sie heute zu einer für die gesamte Bevölkerung notwendigen Maßnahme geworden.