Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom Dienstag dem Gesetz zur Massenspeicherung von Verbindungsdaten eine Absage erteilt, laut Urteil verstösst es in seiner derzeitigen Form gegen die Verfassung.

Das seit 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Verbindungsdaten der Telefon- und Internetkommunikation von den Telekommunikationsanbietern für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden, dies geschieht für Telefon Internet und E-Mail.

Bei der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die bisher grösste Massenbeschwerde (fast 35.000 Kläger) beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter kritisierten in ihrer Begründung nicht die Speicherung der Daten als solche, sondern dass diese an unzureichend strenge Bedingungen geknüpft sei. Die Bundesregierung muss das Gesetz daher überarbeiten.