Geschenkvorschlags-Patent für Amazon

Kleine Mädchen mögen Puppen – und ihre Geschenke werden in rosa Papier verpackt. Ob das stimmt, oder nicht – das US-Patentamt hält diese Idee für anmeldungswürdig. Amazon.com ist das US Patent Nr. 6.865.546 bewilligt worden, das ‘Methoden und Systeme der User-Unterstützung’ schützt, wenn diese Einzelheiten über den Geschenk-Empfänger, einschließlich der Kauf-Gewohnheiten, Alter, Geschlecht und den Geburtstag zum Zweck des Geschenk-Findens verarbeiten. Diese Nachricht ging aus einer entsprechenden Archivierung des US Patent-und Warenzeichen-Büros (USPTO) am Dienstag hervor.

Das Patent betrifft die Abfrage persönlicher Daten über Geschenkempfänger und das anschliessende Verwenden dieser Informationen, um Dienstleistungen wie z. B. Geburtstag- oder Jahrestags-Erinnerungen und zugleich für Alter und Geschlecht passende Geschenke vorzuschlagen. ‘Wenn das gekaufte Spielzeug ein Puppenkleid ist, kann man darauf schliessen, daß die zu beschenkende Person ein Mädchen ist’ so die lapidare Aussage des Patentantrags. ‘wenn für ein zwei Jahre altes Kind ein Spielzeug gekauft wurde, wird dem Käufer ein Jahr später von der Webseite ein Spielzeug für ein Dreijähriges vorgeschlagen, denn der Geburtstag vom Kind wurde gespeichert. Die Webseite benutzt persönliche Daten, um Services wie Geburtstaganzeigen automatisch zur Verfügung zu stellen’.
Weiter heisst es: ‘Geschlechtsinformationen können Informationen darüber geben, welche Farbe oder welches Muster für die Verpackung vorgeschlagen werden sollte, wenn ein Artikel als Geschenk gekauft wird’. Wenn von der Software geschlossen wird, daß ein Mädchen das Geschenk bekommen wird, schlägt sie rosa oder pastell zuerst als Farbe für das Geschenkpapier vor.

US-Webseiten, die solche Techniken in ihre Bestellprozesse eingebunden haben, können jetzt dazu gezwungen werden, an Amazon eine Lizenzgebühr zu entrichten. Was in den USA bereits Faktum ist, muss sich in Europa noch den Weg durch das Europäische Parlament kämpfen, allerdings sind Patente auf computergestützte Erfindungen auch hier auf dem Vormarsch. Amazon hat ein europäisches Patent bereits beantragt, also könnten auch hiesige Anbieter betroffen werden.

Das Patentwesen nicht nur in den USA nimmt mit immer banaler erscheinenden Inhalten der Patente langsam bizzarre Züge an. Das neue Amazon-Patent, das im Grunde eine einfache Abfrage von persönlichen Daten monopolisiert, ist nur ein Beispiel unter vielen, deren besonderer Erfindungswert nicht ganz einleuchten will. Unverständlich bleibt zudem, was an Software, welche Puppen oder Pastellfarben weiblichen Kindern zuordnet, so schützenswert ist. Man darf gespannt sein, ob für Amazon die Rechnung aufgeht. Es könnte noch Ärger mit der Kokurrenz ins Haus stehen. Schon das von Amazon ebenfalls gehaltene Patent auf den ‘Einkauf mit einem Klick’ führte zu Beanstandungen und Prozessen gegen Amazon seitens der Wettbewerber. , Letzten Endes können auch die Besucher der Webseiten von Amazon noch ein Wörtchen mitreden. So wird zuviel Neugier in Bezug auf die persönlichen Daten, sowie eine Art von automatisierter Lieblosigkeit, die den Geschenke-Kauf zu einer rein technischen Angelegenheit machen soll, möglicherweise nicht den erhofften dankbaren Zuspruch finden.