Die Gruppenversicherung über die private Krankenversicherung

Einige private Krankenversicherungen bieten eine Möglichkeit für größere Unternehmen an, für ihre Mitarbeiter eine Krankenversicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag anzubieten.

Voraussetzung ist, dass der versicherte Personenkreis genau umschrieben sein muss, also nur Mitarbeiter einer bestimmten Firma. Es muß eine Mindestanzahl von Versicherungsnehmern in dem Vertrag versichert sein. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt über ein Sammelinkasso, oder über ein Lastschriftverfahren der einzelnen Versicherten. Die PKV bietet in diesem Zuge eine Beitragsermäßigung an, da sie durch den Gruppenvertrag leichter neue Kunden gewinnt und in der Abwicklung Verwaltungskosten sparen kann.

Es besteht für die Aufnahme in einen Gruppenvertrag Kontrahierungszwang für die Private Krankenversicherung. D.h. es gibt für die Gesellschaft keine Möglichkeit einen Antrag auf Aufnahme abzulehnen, z.B. wegen gesundheitlicher Vorerkrankungen. Die PKV hat nur die Möglichkeit bei Vorerkrankungen bis zu 100% Risikozuschlag zu verlangen.
Der Anspruch auf den Gruppenvertrag erstreckt sich auch auf die Familienangehörigen, wie die Krankenversicherung Kind und die Krankenversicherung des Ehegatten, wenn er selbst keine eigene Versicherung hat, z.B. durch Berufstätigkeit.

Für Versicherte, die z.B. keine Vorversicherung haben, entfallen alle Wartezeiten und sie haben einen vollen Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn. Bereits vorhandene Verträge in Form einer Einzelversicherung bei dem gleichen Versicherungsunternehmen können in den Gruppenvertrag überführt werden. Bei Wechsel des Unternehmens zu einem neuen Arbeitgeber entfällt der Anspruch auf den Gruppentarif und muß in eine normale Krankheitskostenvollversicherung umgewandelt werden. Es sei denn der neue Arbeitgeber hat ebenfalls einen Gruppenvertrag mit der gleichen PKV.