Europa zu Gast in der Schweiz

Die Fußball Europameisterschaft 2008 wirft ihre Schatten weit voraus. Man trifft sich neben Österreich auch in der Schweiz.

Ganz Europa vereinigt sich seit vielen Jahren in seinen Grenzen.
Ganz Europa? Nein! Ein kleiner Flecken, bestehend aus Bergen, Schnee, Geld, Käse, Schokolade und Eigenbrödlern, mitten im südwestlichen Teil des Kontinents, erhält sich seine Eigenständigkeit. Um was für ein Land handelt es sich bei diesem Flecken mit Namen Schweiz, ein Land, das den Mut oder Unmut aufbringt sich seine Unabhängigkeit zu bewahren?
Und was für Menschen leben dort, die sich ihre Individualität händeringend erhalten wollen?

Als ein europäischer Binnenstaat hat die Schweiz keinen direkten Zugang zum Meer.
Die Confoederatio Helvetica (Schweizerische Eidgenossenschaft), die auch einfach nur als Schweiz bezeichnet wird, ist politisch gesehen, von der Staatsform eine föderalistische Bundesrepublik und besteht heute aus 26 Kantonen, die den Bundesländern Deutschlands vergleichbar sind.

Die Regierungsform entspricht jedoch nicht der, wie sie in Deutschland bekannt ist. In der Schweiz spricht man von einer halbdirekten Konkordanzdemokratie.
Schließen die katholische Kirche und ein Staat einen Vertrag miteinander, so nannte man diesen früher: Konkordat; zwischenzeitlich hat sich statt des Konkordats der Begriff des Kirchenvertrages verbreitet, ein Begriff aus der evangelischen Kirche.
Aus Sicht des heiligen Stuhles in Rom erhält ein Konkordat vom Papst gewährte Privilegien. Geht man nach der Sichtweise von Staatsrechtlern, so vertrat man früher die Ansicht, dass es sich bei einem Konkordat um ein Staatsgesetz handeln würde. Heute besteht jedoch überwiegend die rechtliche Ansicht, dass das Konkordat als ein völkerrechtlicher Vertrag anzusehen ist.
Staat und Kirche gehören hier, in der Schweiz, im Gegensatz zur säkularisierten Bundesrepublik Deutschland zusammen.
In jedem Kanton gibt es einen Hauptort. Während andere Länder nur über ein Nationalitätenkennzeichen verfügen, gibt es in der Schweiz zwei solcher Kürzel: CH steht für „Confoederatio Helvetica“; HB steht für „Helvetischer Bund“. Während Kraftfahrzeuge im Regelfall mit CH gekennzeichnet sind, findet sich an Flugzeugen die Bezeichnung HB.

Auf einer Fläche von 41285 qkm leben zurzeit annähernd 7.600.000 Menschen, wovon, was oftmals nicht so bekannt ist, über 20 % Ausländer sind, mit steigender Tendenz. Die in der Schweiz oft diskutierten und angesprochenen Verschärfungen des Ausländer- und Asylrechtes stehen im extremen Widerspruch zu den tatsächlichen Gegebenheiten des Landes, selbst wenn es sich dabei auch nur um einige Kantone handelt in denen so argumentiert wird. Mit Sicherheit ist die Schweiz das Land mit der prozentual höchsten Quote an ausländischen Mitbürgern in Europa. Im Vergleich dazu leben in Deutschland gerade halb so viele ausländische Mitbürger, 10 %, wobei in Deutschland, wie in der Schweiz auch, regional sehr große Unterschiede bestehen, wie man am Beispiel der Stadt Stuttgart sieht, wo der Anteil ausländischer Mitbürger bei knapp 33 % (mit steigender Tendenz) liegt.
Länder wie England oder Frankreich können in diesem Vergleich nicht einbezogen werden, da die „Ausländer“ dieser Staaten, basierend auf ihren früheren Kolonialbestrebungen, oftmals britische oder französische Pässe haben und damit Staatsbürger des Landes sind, auch dann, wenn sie aus anderen Ländern kommen.

Mit einer Bevölkerungsdichte von etwa 186 Einwohnern pro qkm ist das Alpenland relativ dicht besiedelt, wobei auch hier wiederum differenziert werden muss. In den großen städtischen Ballungszentren, die etwa 1/3 der Landfläche ausmachen, leben gut 66 % aller Menschen.

In der Schweiz zahlt man mit dem Franken.
1 Franken = 100 Rappen.
Während man in anderen Ländern von der Nationalhymne spricht, begreifen die Schweizer ihre Zugehörigkeit eher religiös. Ihre Nationalhymne bezeichnet sich deshalb auch als Schweizerpsalm, vergleichbar einem Psalm aus der Bibel.

Die Schweiz besteht zu annähernd 60% ihrer Fläche aus Alpenmassiv. Die bekanntesten Formationen sind hierbei die: Walliser, Berner, Glarner, Tessiner und Rätischen Alpen. Sie decken weitgehend den Osten und Süden der kleinen Alpenrepublik ab. Dieser Raum grenzt an Österreich, Liechtenstein und Italien. Zur besseren Orientierung kann man sicher auch einige der hier bekannten Städte nennen: Chur, Davos, St. Moritz, Andermatt, Locarno, Lugano, Brig, Zermatt und Martigny.
Ein weiteres Gebirge im Westen, das sich als dünner Streifen etwa von Schaffhausen bis nach Genf, entlang der französischen Grenze zieht und 10% der Schweiz beansprucht, bezeichnet man als Jura. Dort finden sich Städte wie: Basel, Neuchâtel und auch Lausanne.
Dazwischen liegt das so genannte Mittelland mit beispielsweise diesen Städten: St. Gallen, Zürich, Luzern, Bern, Fribourg, Montreux. Der Landstrich zwischen den Gebirgsmassiven macht die restlichen, ungefähr 30% der Schweiz aus.

Doch das Alpenland teilt sich nicht nur innerhalb seiner Natur in verschiedene Bereiche.
Es gibt weitere natürliche Gliederungen, wie beispielsweise die der Sprachen. Neben der Hauptsprache Deutsch, die im größten Teil gesprochen wird, gibt es in der westlichen Schweiz, in den Kantonen Jura, Neuchâtel (Neuenburg), Vaud und Genève (Genf), sowie in Teilen der Kantone Fribourg (Freiburg) und Valais (Wallis) die französische Sprache, im Regelfall als Amtssprache und von frankophilien Schweizern gesprochen, wobei auch Deutsch verstanden wird. Im südlichen Teil um Locarno und Lugano, im Ticino (Tessin), wird italienisch gesprochen.
Die vierte Landessprache, Rätoromanisch, trifft man im Südosten von Grischun (Graubünden), im Gebiet um St. Moritz an. Auch hier wird Deutsch verstanden und gesprochen.

Was die Sprachenvielfalt der Schweiz angeht, so muss im Kanton Zürich noch eine Besonderheit angesprochen werden. Dort ist die Gebärdensprache gehörloser Menschen offiziell mit als Amtssprache in der Verfassung des Kantons verankert. Diese vorbildlich hervorzuhebende Fügung kommt dadurch zustande, da es jedem Kanton der Schweiz nach Artikel 70 der Bundesverfassung selbst zusteht, die Amtssprachen festzulegen, wobei Minderheiten berücksichtigt werden müssen.

Würde man sich die Touristischen Regionen der Eidgenossenschaft ansehen, so teilt sich die Bundesrepublik Schweiz wiederum in weitere, andere Gebiete auf. Hier ergibt sich auch eine Besonderheit. Zur Urlaubsregion der Ostschweiz zählt auch das Fürstentum Liechtenstein.
Ebenso ist das Fürstentum Liechtenstein seit 1924 in einer wirtschaftlich begründeten Union mit der Schweiz verbunden. Dieses gilt auch für das Finanzwesen. In Liechtenstein zählt der Franken als Währung. Vor 1924 gehörte das kleine Fürstentum zu Österreich.

Geht man noch nach den Konfessionen, Religionen, so sieht die Schweiz wieder anders aus. Die größte Gruppe bildet mit insgesamt 80% der christliche Glaube, aufgeteilt zu jeweils knapp 40 % Katholische und Evangelische. Beide Richtungen unterteilen sich wiederum. Im katholischen Spektrum findet man beispielsweise die römisch-katholische Sichtweise, sowie die Anhänger des Bischofs Lefebvre.
Die evangelisch-reformierte Sicht spaltet sich unter anderem in Calvinisten, Zwinglianer oder auch Lutheraner.
Betrachtet man die restlichen 20 % der Religionen, so findet sich hier bald jede weitere Weltanschauung, wie beispielsweise die orthodoxe, islamische, die der Freidenker, die jüdische, und sogar Atheisten und Buddhisten. Zwar dominieren die christlichen Glaubensrichtungen, doch spricht man auch aufgrund der gelebten und geglaubten weltanschaulichen Vielfalt von einem Willensstaat.
Grob aufgeteilt kann man noch sagen, dass die Schweiz zu je 1/3 aus Wald, landwirtschaftlich genutzter Fläche und Ansiedlungen besteht.
Bergsteigern aus aller Welt werden wohl eher die Alpen, und weitere Gebirgsmassive, mit über 70 Viertausendern innerhalb der Schweiz und in der Grenzregion zu Italien bekannt sein. Namen wie Dom, Matterhorn, Jungfrau, Piz Palü, Eiger oder Mönch sind für Gipfelstürmer eher eine Herausforderung denn ein Naturwunder.

Bedingt durch die topographische Struktur des Landes, die sich vor allem aus der Eiszeit, und in der Folge aus den sich zurückziehenden Eismassen ergeben hat, wird das wilde Naturland von vielen Flüssen durchzogen und von ebenso vielen Seen gepflastert, die manchmal auch Grenzen zu Nachbarstaaten bilden und dann nur noch teilweise zum Staatsgebiet der Schweiz gehören.
Geht man der Größe nach, so steht der Genfer See noch vor dem Bodensee, an erster Stelle. Weitere Seen sind der Züricher-, der Vierwaldstätter-, der Neuenburgersee, oder auch der Lago Maggiore.
Aus dem Gotthardmassiv entspringen die Rhône und der Rhein. Im Engadin, südlich von St. Moritz, bricht der Fluss Inn hervor.
Wenn die Schweiz auch als Binnenland keinen direkten Zugang zum Meer hat, so münden doch Flüsse der Schweiz, wie der Rhein, in die Nordsee, in den Nordatlantik. Folgt man dem Inn, so gelangt man über die Donau ins Schwarze Meer.
Über den Ausfluss des Lago Maggiore in südlicher Richtung, der im Po mündet, gelangt man sogar ins Mittelmeer.

Da die Schweiz, in groben Zügen, von den Alpen in zwei Teile getrennt wird, kann man durchaus sagen, dass der nördliche Teil dem Klima entspricht, wie es auch in Deutschland üblich ist und hauptsächlich von Fichten- und Tannenwäldern durchzogen wird. Der südliche Teil kommt da schon eher mediterran, wie man besonders im Tessin erkennt, wo ausgedehnte Kastanienwälder im warmen Föhn gedeihen.

Beginnt man sich mit der Geburtsstunde der Schweiz zu befassen, so findet man sicherlich zwei Anfänge: Der Rütlischwur, wie er bei Schiller beschrieben steht: „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern“ – wurde nach historischen Erkenntnissen so mit Sicherheit nie gesprochen. Ebenso fallen auch Wilhelm Tell, der Apfelschuss und Landvogt Geßler in das Reich der Mythen und Sagen, von denen es in der Alpenrepublik sicher viele, fast zu viele gibt.
Dann gibt es noch den historisch belegbaren Anfang, der mit Funden untermauert wird, die dafür sprechen, dass bereits in der älteren Steinzeit, im Kanton Schaffhausen, erste Siedlungen urzeitlicher Jäger auf dem Gebiet der heutigen Schweiz bestanden haben.
In der Jungsteinzeit des Neolithikums lassen sich schon feste Ansiedlungen an Seeufern ausmachen. Man bezeichnet sie deshalb auch als Seerandsiedlungen. Etwa um 450 vor unserer Zeitrechnung ziehen Kelten in die Schweiz ein und errichten bei La Tène, im Gebiet des heutigen Neuchâtel, ein Festungskastell.
Die Kelten breiten sich sehr schnell sehr weit aus.
Nachdem die dann bekannten Helvetier mit keltischem Ursprung versuchen auf gallischem Boden zu siedeln, ziehen die römischen Truppen unter Julius Caesar 58 vor unserer Zeitrechnung in die Schlacht. Es beginnt der Gallische Krieg, der 7 Jahre später, 51 vor unserer Zeitrechnung, mit der Eroberung ganz Galliens endet.
Römische Truppen errichten Pässe über die Alpen.
Auf diesen Routen erobert 36 Jahre später Kaiser Augustus Rätien. Helvetien ist damit besetzt und wird unter verschiedenen römischen Provinzen aufgeteilt.

Etwa ab den Jahren 400 bis 450 überrennen Alemannen und Burgunder, gefolgt von Franken, den obergermanischen Limes und erobern römisches Reichsgebiet. Die Burgunder stoßen bis tief in Helvetien, dem Gebiet der heutigen Schweiz, ein. Im Jahr 534 erobern die Franken das Burgunderreich. Mit diesem Feldzug wird die Schweiz Teil des Frankenreiches, des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen, und untersteht Kaiser Karl dem Großen.
Mit dem Vertrag von Verdun, im Jahr 843, wird der westliche Teil Helvetiens an Lothringen, Westfranken, abgetreten. Die Restschweiz wird im Ostfränkischen Reich dem Herzogtum Schwaben angegliedert.
Bald 200 Jahre später, 1033, wird Lothringen mit Schwaben verbunden. Damit wird auch die Schweiz wieder vereinigt.
1098 wird Zürich unter Graf von Zähringen Reichsvogtei.
Während der Stauferzeit, 1138 bis 1254, blüht die Schweiz auf. Die Adelshäuser der Savoyen, Zähringen und Habsburger erlangen großen Einfluss, was sich in der Schweiz bemerkbar macht.
Das Bistum Chur erhält eine sehr große Machtstellung. Städte, die durch Handel wohlhabend werden, erringen Reichsfreiheit – sie werden reichsunmittelbar. Das Kloster St. Gallen hebt sich über die Grenzen hinweg bedeutend hervor.
Mit dem Tod des letzten Herzogs von Zähringen übernimmt Graf von Kyburg die frei werdenden Länderein und Besitztümer. Unter seiner Herrschaft entstehen neue reichsfreie Städte: Solothurn, Bern und Zürich.

Die Waldstätten des Landstrichs Uri gewinnen plötzlich an Bedeutung. Das Rheinland und die Lombardei gehen als wichtige Wirtschaftszentren auf. Der Handelsweg zwischen diesen großen Märkten führt über den Sankt-Gotthard-Pass, durch Uri. Mit dem neuen Handelsaufkommen wird auch Luzern zu einem bedeutenden Warenumschlagsplatz. Ein Konflikt droht sich an. Unter dem Staufer Heinrich, dem Sohn Kaiser Friedrichs II., wird schließlich die Reichsunmittelbarkeit der Waldstätte Uri festgeschrieben. Neun Jahre später annektiert Kaiser Friedrich II. die Schwyz von den Habsburgern und erklärt sie unter dem Schutz der Staufer für reichsunmittelbar.
Der Kaiser stirbt, sein Nachfolger bis 1291 wird Rudolf I., ein Habsburger.
Rudolf lässt die Schweiz durch ortsfremde Beamte, Vögte, mit harter Hand regieren. Die Schweizer bekommen es mit der Angst. Vermutlich beginnt hier die Legende von Wilhelm Tell und Landvogt Geßler ihre ersten Runden zu drehen. Vergleichbare Legenden gibt es auch in anderen nord- und nordwesteuropäischen Ländern, die hart von fremden Herren unterdrückt werden, wie man am Beispiel von dem Angelsachsen Robin Hood im von Normannen besetzten England erkennt.
Gleich nachdem bekannt wird, dass Rudolf I. gestorben ist, schließen sich die Kantone Uri, Unterwalden und Schwyz zum Ewigen Bund zusammen.

Der Vertrag lautet:
„In Gottes Namen. Amen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und außerhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, – jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.
Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten.
Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen.
Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig.
Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften.
Niemand soll einen andern, außer einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters.
Im Übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen.
Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten.
Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen.
Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August. “

- Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Abt. 1, Urkunden Bd., 1 Aarau 1933 : (1) [Link]

Unterwalden besteht aus den Halbkantonen Nidwalden und Obwalden.
1308 besteigt Heinrich VII., der Luxemburger, den Thron. Er gewährt dem Ewigen Bund, den Urkantonen der Schweiz, Reichsfreiheit.
Mit der Zeit schließen sich weitere Gebiete dem heldenhaften und erfolgreichen Bund an: 1332 Luzern, 1351 Zürich, 1352 Zug und Glarus, 1353 schließlich auch Bern.
Neue kriegerische Konflikte mit Österreich stehen an. Nachdem sich im Juli 1386 die Schweizer wieder einmal heldenhaft in der Schlacht von Sempach gegen die Habsburger geschlagen haben, muss ihnen das Haus Habsburg die territoriale Unabhängigkeit vom Deutschen Reich gewähren. Es folgt ein Krieg nach dem anderen.
Mit der Zeit werden die Schweizer auch als Söldner in Europas Armeen beliebt. Durch ständig andauernde Kriege haben sie zu kämpfen gelernt. Teilweise stehen sich schweizerische Truppen in verschiedenen Armeen als Söldner gegenüber.
Europas Kriegs- und Söldnerstaat bekommt weiterhin Zulauf.
1481 treten Freiburg und Solothurn der Schweiz bei.
Mit dem Sieg der Schweiz gegen die Österreicher, die in Koalition mit dem Schwäbischen Bund stehen, erhält das Alpenland 1499 seine endgültige Souveränität vom Deutschen Reich. Mit diesem Sieg erringt die Schweiz nicht nur territorial, sondern auch politisch die Freiheit.
Schriftlich bestätigt wird die einstige Zusage der Unabhängigkeit jedoch erst im Westfälischen Frieden von 1648.
1501 schließen sich Schaffhausen, Basel (Land und Stadt) dem Bund an. 1513 folgen die Kantone Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden.

Es kommt immer wieder erneut zu kriegerischen Auseinandersetzungen.
Die Kämpfe richten sich alsbald aber auch gegen andere Schweizer.
1519 beginnt Ulrich Zwingli mit der Reformation. Aus ihr gehen die Kappeler Kriege hervor. Reformation und Gegenreformation machen es möglich, dass die Kantone ihren Treueschwur von 1291 vergessen. Der Glaubenskrieg als Probe für den Rütli-Schwur lässt einen Eidgenossen gegen den anderen Eidgenossen zu Felde ziehen. So kommt 1529 ein neuer Mythos in der Geschichtschronik des Helvetischen Bundes auf: Die Legende der Kappeler Milchsuppe macht ihre Runde. So soll im Zürich-Schwyzerischen Glaubenskrieg doch tatsächlich, vergleichbar einer heutigen Bottleparty, jede der beiden Kriegsparteien einen Teil dazu beigetragen haben. Die Züricher das Brot, die Schwyzer die Milch. Und so schlürfen sie wahrscheinlich noch heute an der Front.
Doch Mythen gibt es da noch mehr, von Riesen und Helden die von den Bergen und aus den Wäldern hervorkamen und Schlachten schlugen, deren Siege erst die Schweiz groß und stark werden ließ, als ein Mann ganze Heere in die Flucht trieb.

1531 treibt Johannes Calvin die Reformation weiter. Erneut brechen zwei Religionskriege aus. Sie ziehen sich, mit Unterbrechung, bis zu Beginn des 18.Jahrhunderts hin.

1798 rückt die französische Armee in die Schweiz ein. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird aufgelöst. Sie wird nach französischem Vorbild in einen künstlichen Einheitsstaat, die Helvetische Republik, umgewandelt. Unter Napoleon wird aus der Schweiz ein Staatenbund mit gleichberechtigten Kantonen.
1803 folgen Aargau, Graubünden, St. Gallen, Thurgau und das Tessin in die Schweiz.

Mit dem Wiener Kongress von 1815 werden auch international die Grenzen des Landes anerkannt.
Ebenso wird die Alpenrepublik offiziell als neutraler Staat legitimiert.
1815 treten auch Genf, Nauchâtel und Wallis der Schweiz bei.

1848 wird in einer Volksabstimmung einer neuen Bundesverfassung zugestimmt. Die Schweiz wird ein föderalistischer Bundesstaat.
Am 22.8. 1864 wird auf Veranlassung von Henri Dunant die Genfer Konvention beschlossen, aus der das Rote Kreuz entsteht. Das international anerkannte Vertragswerk der Genfer Konvention regelt die Führung von Kriegen der Landstreitkräfte.
1874 erhalten die Kantone größere Rechte. Der Bundesstaat Schweiz rückt näher zusammen, er entscheidet in außenpolitischen und wirtschaftlichen Fragen.

Etwa in den letzten 50 Jahren des 19.Jahrhunderts ereilt die Schweiz das gleiche Schicksal, wie auch Deutschland. Aufkommende Industrialisierung beschert dem Land eine Arbeiterbewegung, wie sie bis dahin noch nicht bekannt ist. Ebenso beginnt auch in der Schweiz ein Kulturkampf.
In das bisher evangelisch beherrschte Parlament zieht ab 1890 der erste Katholik ein.

1918 droht dem Land ein Aufstand. Schwere innere Unruhen und ein groß angelegter Streik lassen die Alpenrepublik erzittern. 1919 setzt sich die Arbeiterbewegung politisch durch. Ein neues Wahlverfahren macht es möglich.

Mit dem Zweiten Weltkrieg kommt, wie auch in anderen europäischen Ländern, eine dunkle Seite zum Vorschein. Eine Sichtweise die bis heute nur zu gern tabuisiert wird.
Während des Krieges werden Flüchtlinge aufgenommen. Juden werden oftmals nicht als Flüchtlinge anerkannt. Man orientiert sich dabei am Verhalten anderer Länder und schickt sie – wenn nicht schon an der Grenze abgewiesen – wie in anderen Ländern auch, zurück nach Deutschland. Juden sind keine Flüchtlinge: „Das Boot ist voll“.

Auch in der Schweiz greift Verfolgung um sich.
Mit dem Programm „Kinder der Landstraße“ geht man gegen die Jenischen vor.
Ein weiteres Problem bilden die Verdingkinder.

Im Zweiten Weltkrieg kommt es vereinzelt auch zu Luftkämpfen zwischen Fliegerstaffeln aus Deutschland und der Schweiz. Die Neutralität wird dennoch akzeptiert und bewahrt.
Die US-Air Force bombardiert Basel und Schaffhausen – irrtümlich, wie es offiziell heißt.
US-Bomber werden von der schweizerischen Luftwaffe abgeschossen nachdem sie sich nicht über Funk zu erkennen geben.

Durch ständige Kriege wird auch die Wirtschaft belastet. Nicht nur, dass durch Kriege und Söldner Geld ins Land herein kommt, es kostete auch, die Schäden und ausfallenden Leistungen der Männer, die sich in eigenen oder fremden Armeen verdingen, zu ersetzen.
Heute ist es Bürgern der Schweiz verboten, als Söldner in fremden Armeen zu dienen. Ausgenommen davon ist lediglich die im Vatikan eingesetzte „Schweizergarde“.

Allgemein stehen im 20.Jahrhundert politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen an.
1971 erhalten die Frauen das Wahlrecht auf Bundesebene. In den Kantonen sieht es da teilweise noch anders aus.
Die Schweiz tritt der UNESCO bei.
Sie wird im Europäischen Wirtschaftsrat Mitglied.
Das Land tritt der Freihandelszone EFTA bei.
Die Bundesrepublik schließt mit der Europäischen Gemeinschaft ein Freihandelsabkommen ab.
Das Volk entscheidet jeweils in einem Referendum (in Beispielen), dass:
- die Arbeitnehmermitbestimmung abgelehnt wird
- die Trennung von Staat und Kirche abgelehnt wird
- die Rechtsgleichheit von Mann und Frau rechtlich verankert wird
- die Autobahnen gebührenpflichtig werden
- die Schweiz nicht der UNO beitritt
- die Revision des Asyl- und Ausländerrechtes befürwortet wird

1979 schließt sich der Kanton Jura der Schweiz an.

Ob man die Geburtsstunde der Confoederatio Helvetica nun auf 1291 oder auf 1648 datiert liegt sicher in der Betrachtung des jeweiligen Falles.
Historisch gesehen liegt die Geburtsstunde der Nation im Jahr 1291 mit der Urkunde dreier Waldstätten, Kantone, im Zusammenschluss zum Ewigen Bund.
Offiziell, rechtlich, urkundlich erwähnt und anerkannt, wird das Land jedoch erst gut 350 Jahre später mit dem Westfälischen Frieden. Bis dato kämpft David erfolgreich gegen einen jeglichen Goliath.

Die Kultur der Schweiz ist ebenso vielfältig wie das Land und sein Volk selber auch. Durch die kleine Fläche des Binnenlandes, und die angrenzenden Nationen, ist es nicht zu vermeiden, dass sich in der Schweiz Kulturen aus verschiedenen Nationen treffen und mischen. Dieses bedingt sich insbesondere auch dadurch, dass Länder an die Schweiz angrenzen, deren Sprachen im Land selber gesprochen werden. Wie auch in anderen Ländern, so gilt ganz besonders auch in einem so kleinen Staat wie der Alpenrepublik, dass mit der englischen Sprache ein besonderes Standbein in der Bevölkerung gefestigt werden muss. In der Folge lässt sich anglikanische Kultur, in allen Bereichen, ebenso nicht mehr vermeiden.
Doch auch eine landestypische Kultur kommt auf. Sie wird durch zusätzliche Bräuche, Trachten, Musik, Tanz, Stickerei, Dichtung, Theater und Schnitzereien gefestigt und traditionell in urwüchsiger Folklore erhalten. Dieses besonders wiederum im rätoromanischen Raum.
Je nach Jahreszeit und Kanton können diese kulturellen Eigenarten variieren. So ist Fasnacht nicht einfach nur Fasnacht, wie man in Luzern und Bern erkennt.

Fasst man alle Bereiche der Kultur zusammen, so findet der Liebhaber in der Schweiz, auf kleinstem Raum, ein Mekka kulturellen Geschehens. Im Prinzip gibt es nichts, was es nicht gibt, das aber oft mit Rang und Namen.
Bekannte und berühmte Namen der Schweiz sind unter anderem:

· Johann Calvin, Reformator; geboren 1509
· Leonhard Euler, Mathematiker; geboren 1707
· Albrecht von Haller, Philosoph, Arzt, Forscher; geboren 1708
· Angelika Kauffmann, Malerin; geboren 1741
· Henri Dunant, Gründer des Roten Kreuzes; geboren 1828
· Hermann Hesse, Schriftsteller, geboren 1877
· Paul Klee, Maler; geboren 1879
· Alberto Giacometti, Maler; geboren 1901
· Max Frisch, Schriftsteller; geboren 1911
· Friedrich Dürrenmatt, Literat; geboren 1921
· und weitere wie: Henri Nestlé – Lebensmittel; Rousseau – Schriftsteller und Philosoph; Johanna Spyri – Schriftstellerin (Heidi); und ……

Betrachtet man nun noch die Namen der aus der Schweiz kommenden Nobelpreisträger, und beachtet man dabei, dass diese alle aus den Bereichen der Medizin, Physik, Chemie, Literatur und des Friedensnobelpreises hervorkommen, so muss man vor diesem kleinen Flecken Erde in den Bergen hochachtungsvoll den Hut ziehen.
Was solch ein kleines, inhomogenes Mischvolk so alles aus sich hervorbringt, kann so manch ein großer Flächenstaat, im Vergleich dazu, bis heute nicht aufweisen.

Doch wo Licht scheint, findet sich immer auch Schatten. Was sich auf den ersten Blick als Erfolgsstory zeigt, bringt sehr dunkle Kapitel einer lange verschwiegenen und tabuisierten, historischen Vergangenheit auf.

Offensichtlich scheint es der Schweiz egal zu sein, wie sie ihren Wohlstand und den Profit einbringt, den das Land heute, und schon seit langen Zeiten, aufweisen kann. Nicht nur, dass die schweizerischen Banken jedem Diktator und Verbrechersystem, sowie dem früherem Apartheidsstaat Südafrika, bisher Konten eingerichtet haben, die Behörden selber haben sich und das Land bis vor wenigen Jahren, sofern nicht auch noch heute weiterhin heimlich, durch schwerste Verbrechen an Kindern bereichert.
Heutzutage wird das System durch Profit orientierte Privatfirmen weiterhin geführt, dieses unter dem Deckmantel, Pflegekinder zu vermitteln. Teilweise sollen ja scheinbar wirklich Kinder in Pflege vermittelt werden, doch da bleibt noch eine Dunkelziffer die den anderen Teil ausmacht.
Wiedergutmachungen und eine mögliche, zumindest öffentliche Entschuldigung der Staatsführung für die heute noch lebenden, teilweise mehr als psychisch kranken Opfer, die einst Kinder waren, ist nicht in Sicht.
Wenn sich eine Gesellschaft ihren Pflichten und Verantwortungen entzieht, ist dann nicht diese Gesellschaft selber auch psychisch krank?
Auch scheint es so zu sein, dass die heutige noch fragwürdige „Vermittlungspraxis zur Pflege hin“ nicht staatlich geregelt oder zumindest gestoppt wird.
Einen Antrag, zumindest die Thematik aufzuarbeiten, wurde im Parlament abgelehnt. Das Problem scheint selbst heute noch in Politik und Öffentlichkeit verleugnet und tabuisiert zu werden.
Die Opfer, ehemalige Kinder, die heute erwachsen und teilweise auch alt sind, werden verhöhnt und in der Gesellschaft nicht anerkannt. Sie fallen durch ein jegliches Raster. Dieses liegt sicher nicht nur daran, dass Behörden und teilweise auch Privatorganisationen diese Verbrechen öffentlich organisiert haben und hatten; viele schweizerische Bürger, Erwachsene, Eltern, die heute zum Teil noch leben, haben dabei aus Profitgier mitgemacht – (ihre) Kinder wie billigste Handels(Ramsch)ware, zwischen 0 und 90 Franken, wie Sklaven versteigert, gekauft und verkauft.
Kinder wurden verkauft, versteigert oder per Los an Familien verschenkt und mussten dort als Zwangsarbeiter und Sklaven arbeiten, wobei sie geschändet, misshandelt, sexuell missbraucht und sogar vergewaltigt wurden, dieses teilweise bis in den Tod. Ob hier von vorsätzlichem Mord oder von Körperverletzung mit Todesfolge gesprochen werden kann und muss, bleibt weitgehend offen.
Da Kinder auch zwangsweise in Familien eingegliedert wurden, obwohl die Menschen diese Kinder, warum auch immer, nicht einmal wollten, kam es oft vor, dass die Kinder bereits nach wenigen Tagen verstarben.
Teilweise wurde dieser öffentliche Kindersklavenhandel durch scheinbare „Arbeitsverträge“ kaschiert.

Zu diesen schwarzen Kapiteln gehören die Verdingkinder, die Volksgruppe, Kultur, der Jenischen, und das Programm „Kinder der Landstraße“, mit dem gegen die Jenischen vorgegangen wurde.

Nach einer Ausarbeitung der Thematik von Professor Dr. Lukas Geschwend, wenn alle Punkte zusammengenommen werden, die Geschehnisse des Kindersklavenhandels und der Jenischen, muss man nach heutigem Recht von Völkermord ausgehen.
Da die Taten öffentlich begangen und teilweise sogar auch wie Glücksspiele ausgelost wurden, wobei jeder Mensch mitmachen konnte und teilweise sogar zwangsweise musste, muss sich heute ein jeder Mensch fragen, ob die Schweiz hier und heute noch vorsätzlich, öffentlich begangenen Massen- und Völkermord verleugnet, da die Täter heute noch leben und teilweise „gute Bürger und Honoratioren, Geldadel“ aus Politik, Wirtschaft, Medizin, Religion und anderen Bereichen des Landes sind?

Verbrechen des Sklavenhandels und des vorsätzlichen Mordes an Kindern, die, sofern die Vermutungen aufgehen, selbst heute angeblich noch unter dem Deckmantel der Pflegevermittlung, wenn angeblich auch nur teilweise, weitergeführt werden.
Eltern haben sich hier ganz offen schwerster Verbrechen aus niedrigster Profitgier, bis hin zum Mord an ihren eigenen und anderen Kindern schuldig gemacht!

Kindesmisshandlungen einschließlich Vergewaltigung und Kindesmord, wie breit man diesen Begriff auch dehnen mag und heute sicher muss, wurde und wird dabei selbst heute noch von vielen Familien, besonders aus dem scheinbar religiösen und gut bürgerlichen Milieu, als erzieherische Methode hin zur Arbeit gewertet.

Das hier angesprochene Thema betrifft in diesem Artikel zwar die Schweiz, die sich dort sicher als Hauptverantwortlicher sehen muss. Das Thema selbst ist jedoch, wie angemerkt werden muss, in allen Staaten der Welt akut – heute akuter denn je zuvor.
Nicht nur in der Schweiz interpretieren Eltern Kindesmisshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Mord an eigenen und fremden Kindern unter dem Deckmantel gesetzlich-legitimer, erzieherischer Maßnahmen. Dieses entsprach und entspricht anscheinend auch heute noch den bürgerlichen Vorstellungen von anständiger Zucht, Ordnung und Sauberkeit. – KindersklavenArbeit macht frei, und in der (teil)religiösen Schweiz scheinbar auch rein und reich.

Selbst in Teilen Deutschlands war dieses, hier für die Schweiz beschriebene Vorgehen des Kindersklavenhandels in früheren Jahren üblich. Denken wir hier an die Schwabenkinder die oft aus dem Allgäu und Bodenseeraum kamen.
Auch war in Deutschland die Problematik der Verdingkinder in Bayern, Baden Württemberg und Rheinland Pfalz üblich, die bis in die Schweiz verkauft wurden. Besonders traurige Berühmtheit erlangte dabei angeblich auch die Stadt Wangen, im Allgäu.
Doch selbst bei uns gibt es heute noch Eltern die das alte Prinzip ihrer Vorfahren, mit teilweise brutalster Gewalt gegen ihre eigenen Kinder bis in den Tod vorzugehen, weiterhin hochhalten.
Tote Kinder, von eigenen Eltern misshandelt, geschändet und ermordet, können nicht mehr reden.

Bei diesem Vorgehen gegen Kinder soll sich in der Schweiz demnach besonders das „Hilfswerk“-Programm: „Kinder der Landstraße“, die Müttern der Volksgruppe der Jenischen die Kinder teilweise sogar schon bei der Geburt geraubt hatten um sie gewinnbringend zu entsorgen, hervorgehoben haben.

Nach einer 1972 erschienenen Veröffentlichung des Mediums „Schweizerischer Beobachter“ soll der Bund dann doch gewisse Entschädigungen gezahlt haben, die Organisatoren des „Hilfswerks“ Kinder der Landstraße, Dr.Alfred Siegfried und Clara Reust, sowie Mitarbeiter der Behörden und derer im Vormundschaftsbereich wurden demnach jedoch niemals auch nur zur Rechenschaft gezogen, obwohl die Straftatbestände zum Zeitpunkt nicht verjährt gewesen sein sollen.

Versucht man die Zahlen der aus niedrigster Profitgier vernichteten Kinder zu beziffern um sich einen Überblick über das gesamte Ausmaß das jahrelangen Massakers zu machen, was sich da in den letzten 200 Jahren aufgelistet haben könnte, sofern dieses heute überhaupt noch möglich ist und man dieses heute noch bei plötzlich verschwindenden Unterlagen rekonstruieren kann, so soll sich die Zahl der versklavten, vergewaltigten und ermordeten Opfer auf weit über 1.000.000 Kinder belaufen.
Berechnet man hier nur den Mittelwert von 45 Franken, den man für ein Kind bekommen hat, so liegt der Gewinn dieses profitablen Geschäftes bei 45.000.000 Schweizer Franken, allein durch den Kinderhandel.
Würde man zusätzlich noch den Gewinn beziffern, der durch die von Kindern geleistete Zwangsarbeit / Sklavenarbeit erwirtschaftet wurde, so kann man den Profit sicherlich in Milliarden berechnen. Und das nur für die Schweiz. Für Deutschland müsste man dabei weiterrechnen.

Kann solch ein möglicher Gewinn millionenfachen Massen- und Völkermord an Kindern rechtfertigen?

Wie will eine Nation – wie will eine Gesellschaft – wie wollen die daran beteiligten Eltern und der Staat Schweiz dieses heute moralisch rechtfertigen?

Kann man das überhaupt?

Wie hoch ist der Preis für ein totes Kind?

Und wie hoch ist der Gewinn, den Eltern für ihre und die fremden geschändeten und getöteten Kinder einfahren?

Wie rechnet man diesen Gewinn gegen ein Gewissen auf?

Und dieses war und ist in einem Staat möglich, der sich teilweise unter dem Deckmantel der katholischen Kirche, einer halbdirekten Konkordanzdemokratie, befindet. Doch die Schweiz ist nicht nur katholisch, da gibt es auch noch Evangelische und viele andere Weltanschauungen – die wegsehen und schweigen wo gehandelt werden müsste!

Und wie kann eine Kirche dann noch öffentlich die Meinung vertreten, dass man sich wieder mehr und intensiver um Kinder kümmern soll?
Sollte diese Kirche nicht zuerst einmal vor der eigenen Tür kehren, anstatt Wasser zu predigen und selber den süßen Wein des Profites saufen den heute scheinbar nicht einmal mehr Kinderleichen versalzen können?

Und aus schweizerischen Familien kommt die Schweizergarde, die Leibgarde des Vatikans, des Papstes, hervor! – Finanziert mit dem Leben vernichteter Kinder?

In der individuellen Schweiz, dem teilweise Kirchenstaat, scheint vieles normal zu sein was es sonst nicht geben kann und darf.

Je reicher und wirtschaftlich erfolgreicher ein Staat wird, desto unmenschlicher, brutaler und rücksichtsloser geht er gegen schwache und schwächste Mitglieder der Spezies Mensch vor – und wenn es sein muss, aus Profitgier sogar gegen die eigenen Kinder.
Je menschlicher eine Gemeinschaft ist, desto ärmlicher erscheint auf den ersten Blick der Lebensraum, doch desto glücklicher lachen Kinder aus ihren Herzen in den Armen rücksichtsvoller, reichster Eltern und großer Familien aus Liebe und Hingabe.
Eine menschliche Welt, die zu einem Paradies für alle Menschen werden soll, kann niemals aus Geld und Gewinn entstehen. Sie muss aus dem Herzen kommen!

Wer und was sind Verdingkinder?

Verdingkinder sind, allgemein beschrieben, Kinder aus „Milieu geschädigten“ Scheidungsfamilien, Kinder aus armen und ärmsten Verhältnissen sowie Waisen die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufgewachsen sind, und in diesem Zusammenhang ihren Lebensunterhalt bei und in anderen Familien verdingen, verdienen, mussten. Dabei wurden sie teilweise gewaltsam entführt, ohne die Eltern überhaupt zu fragen, und von den Behörden entrechtet, versklavt.
Kinder der Jenischen wurden den Müttern teilweise schon bei der Geburt genommen. Es wurde in diesen Fällen oftmals alles unternommen, dass Eltern und Kinder nie wieder zusammenfinden konnten und können.
Diese, von dem schweizerischen Staat gedeckten, öffentlichen Kindesentführungen bei den Jenischen, wurden noch bis zum Jahr 1973 systematisch organisiert. Ein ähnliches, vergleichbares Vorgehen kann sicher im 3.Reich des NS-Staates gesehen werden, wenn man sich die Aktionen gegen Juden und im Bereich der Euthanasie ansieht.
Laut UNO-Konvention wird das Vorgehen gegen die Jenischen als Völkermord angesehen. Ein Völkermord, der staatlich organisiert wurde und von dem Hilfswerk: „Kinder der Landstraße“ mit betrieben wurde.
Dr.Alfred Siegfried, der diese Organisation leitete soll demnach in einem Brief bekannt gemacht haben: Zitat „Wer die Landfahrerei wirksam bekämpfen will, muss versuchen, die Gemeinschaft der Fahrenden zu sprengen. Auch wenn das hart klingen mag – er muss der familiären Gemeinschaft ein Ende setzen. Eine andere Lösung gibt es nicht.“

Warum muss man das beenden?
Haben nach den Menschenrechten nicht ein jeder Mensch und eine jede Kultur das Recht, nach seinen und ihren Vorstellungen, Überzeugungen und Rechten in Würde und Achtung zu leben?
Demokratien achten und respektieren Menschenrechte!
Was ist demnach aber die Schweiz selbst heute noch?

Andere Länder sind bei dieser Fragestellung selbstverständlich nicht ausgeschlossen!

Seit 1912 gab es sogar gesetzlich-rechtlich den „Freibrief“ Kinder bei „pflichtwidrigem Verhalten der Eltern, dauernder Gefährdung oder ganz allgemein bei Verwahrlosung“ den Eltern zu entziehen.
Oftmals reichte da schon der Verdacht, und die Behörden sorgten dafür, dass die entführten Kinder durch pflichtwidriges Verhalten der Behörden in fremden Familien dauernd gefährdet wurden und die Verwahrlosung bis hin zu Vergewaltigung und Tod der Kinder in Kauf genommen wurde. Obwohl in dem entsprechenden Gesetz eine behördliche Aufsicht angesprochen wurde, sahen die Behörden dabei weg. – Was man nicht sieht, gibt es nicht! Hätte man die Kinder nicht auf Sklavenmärkten verkauft, hätte man staatliche Pflegeheime finanzieren müssen – die Kosten verursachen und keinen Gewinn einfahren!

Wer sind die Jenischen?
Hierbei handelt es sich um nomadisierende und teilsesshafte Menschen, deren ursprüngliche Herkunft unklar ist. Sie werden auch als „weiße Zigeuner“ verunglimpft, da sie wie „Zigeuner“ leben, aber im Vergleich zu Sinti und Roma eine helle, weiße Hautfarbe haben. In früheren Jahren und Jahrhunderten gab es sie in großen Teilen Europas. Heute kann man sie etwa mit Tagelöhnern und den Rednecks der USA vergleichen, die in Gruppen durch das Land fahren um sich mit Saison-, Gelegenheits- oder anderen Arbeiten früherer Handwerker ihren Lebensunterhalt zu versorgen.
Viele Jenische wurden zwangssterilisiert um den Völkermord auf diesem Weg zu organisieren.

Was ist das Programm: „Kinder der Landstrasse“?

Das von ProJuvente in der Schweiz geförderte Programm entstand 1926 als „Hilfswerk“ um Jenische anzusiedeln. Dabei wurden Familien zerstört, die Kinder teilweise entführt, und Familien die sich bereit erklärten sesshaft zu werden, in unwirtschaftlichen und armen Gegenden am Rand der Gesellschaft angesiedelt – wirtschaftlich chancenlos und ausgegrenzt.

Feiertage in der Schweiz:

Feststehende Feiertage:
01. Januar, Neujahr
06. Januar, Heilige drei Könige
01. Mai, Tag der Arbeit
01. August, Nationalfeiertag (1291)
01. November, Allerheiligen
25. Dezember, Weihnachten
26. Dezember, Weihnachten

alle weiteren Feiertage sind freibeweglich und oder je nach Kanton oder Religion intern, wie beispielsweise das Knabenschießen in Zürich.

Möchte man sich vor Reiseantritt noch mit den aktuellen Einreisebestimmungen und Zollformalitäten vertraut machen, oder gibt es Fragen zu Übernachtungsmöglichkeiten oder weiteren kulturellen oder sonstigen Veranstaltungen, so kann man sich bei den jeweiligen diplomatischen Vertretungen, oder bei Schweiz Tourismus melden.

Schweiz Tourismus
Postfach 16 07 54
60070 Frankfurt a.M.

Tel: 00800 – 100 200 30 (gratis)
Fax: 00800 – 100 200 31 (gratis)

E-Mail: info@myswitzerland.com

Diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz.

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3000 Bern 16
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4058 Basel Schweiz
Tel: 0041-616933303
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Fax: 0041-12017229

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Fax: (+43 / (0) 732) 78 19 76 28

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Arlbergstraße 111a
6900 Bregenz
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(Alle Angaben sind nach den aktuell vorhandenen öffentlich zugänglichen Quellen erstellt worden – ohne Gewähr)

© Jürgen Kirschner
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Jürgen Kirschner